Teilnahme Fasnet-Mändig-Umzug

Interesse einmal am Fasnet-Mändig-Umzug in Wurmlingen dabei zu sein?

Rechtzeitige E-Mail mit Angabe einer Kontaktadresse an unseren Vorstand oder unsere Schriftführerin genügt.

Die Mailadressen findet ihr bei der Übersicht der Zunfträte.


Narrenblättle

Beiträge für das Narrenblättle

Hier könnt ihr die Beiträge für das Narrenblatt das ganze Jahr über an uns senden, damit keine wichtige Begebenheit in Vergessenheit gerät.

 

narrenblaettle@narrenzunft-wurmlingen.de


Häsordnung

Wurmlinger Hansele

  • Pferdeschwanz auf der Maske befestigt.
  • Weiße Roßhaarborsten zwischen dem Abschluß von Maske und Schultertuch
  • Schultertuch bemalt mit den Hasen und den blauen Blumen
  • Häs (Jacke und Hose) bemalt mit Katze, Mond, Konzenberger, Krattenweible und Blumen
  • Requisiten: Korb oder Brezelstange
  • Gschell: 2-4 Riemen mit je 8 gleichgroßen verkupferten Glocken
  • Sonstiges: Weiße Handschuhe, schwarze Schuhe

Wurmlinger Fuchs

  • Fuchsschwänze auf der Maske befestigt, wenigstens einen, höchstens drei.
  • Maske mit rotem Schultertuch aus Leinen, umrahmt mit schwarzen Zackenlitzen.
  • Schwarze Rosshaarborsten am Abschluss zwischen Maske und Schultertuch.
  • Hose und Jacke mit Blätzle besetzt, vier Farben: rot, grün, blau und gelb.
  • Requisiten: Korb oder Saubloader
  • Gschell: 2-6 Riemen mit je 7 brünierten (schwarzen) Glocken in verschiedenen Größen
  • Sonstiges: Schwarze Handschuhe, schwarze Schuhe

Wurmlinger Krattenweible

  • Maske und rotes Kopftuch mit weißen Tupfen
  • Dunkle Bluse, Rock mit Blumenmuster, rote Halbschürze, weiß-rote Ringelsocken und geflochtene Strohschuhe. (Strohschuhe sind ab dem 6. Lebensjahr Pflicht)
  • Requisiten: Korb oder Besen
  • Sonstiges: Schwarze Handschuhe

Verhaltensregeln

Informationsblatt

Die Erstausgabe der Ausweise ist kostenlos. Sollte ein Ausweis verloren gehen, so dass ein neuer benötigt wird, erheben wir eine Gebühr in Höhe von EUR 2,50.

Verhaltensregeln

Auszug aus der Satzung der Narrenzunft Wurmlingen, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Tuttlingen:

  1. Der Erwerb der drei Narrentypen, die in der Wurmlinger Narrenzunft vertreten sind, darf nur über die Zunft erfolgen. Es wird den einzelnen Mitgliedern nicht erlaubt, das Häs von Dritten zu beschaffen.
  2. Das Häs der einzelnen Narrentypen darf nur in der Anordnung getragen werden, wie sie in der Häsordnung für die Wurmlinger Narrentypen festgesetzt ist. Bestandteile des Häs dürfen nicht als Einzelteile zu anderer Kleidung getragen werden.
  3. Umzüge, Narrentreffen oder Narrentreiben außerhalb der Gemeinde Wurmlingen dürfen nur nach Zustimmung des Vorstandes und nur in einer Gruppe von mindestens 10 Maskenträgern besucht werden. 
  4. Ausleihen an eine auswärtige Person muss unterbleiben, sofern sie nicht Mitglied ist.
  5. Jeder Narr benimmt sich so, als ob er keine Maske tragen würde.
  6. Jeder Narr hält sich an das Brauchtum und die Weisungen des Narrenrates.
  7. Jeder Narr haftet für sich und den von ihm verursachten Schaden, sofern nicht vom Narrenrat eine Versicherung für Veranstaltungen der Narrenzunft abgeschlossen wurde.
  8. Jeder Narr ist mäßig im Genuss von Alkohol. Es gibt keinen betrunkenen Narren.
  9. Kein Narr belästigt in ungerechtfertigter Weise die Leute. Es wird kein Juckpulver gestreut, niemand geschlagen, nichts zerstört.
  10. Ab 20.00 Uhr wird auf den Straßen nicht mehr gesprungen, um mit dem Geschell niemanden zu stören. Man geht nur noch.
  11. Vor dem Schmotzigen Dunstig dürfen Häs und Maske nicht getragen werden. Ausnahmen genehmigt der Vorstand.
  12. Jedes Mitglied, das an den Ausfahrten etc. teilnimmt, ist verpflichtet, den Mitgliedsausweis mit sich zu führen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Dies gilt auch für die Ortsfasnacht sowie sämtliche Auftritte im Häs.
  13. Kein Narr ist berechtigt, an den Umzügen Narrensamen zu streuen. Dies wird ausdrücklich untersagt. Er hat sich an die bekannten und üblichen Utensilien der Narrenzunft zu halten.

Strafbestimmungen

Alle Zunftmitglieder unterliegen einer Strafgewalt. Der Narrenrat kann Ordnungsstrafen (Verweise und dergleichen) sowie Geldstrafen gegen jedes Zunftmitglied, das gegen die Satzung, das Ansehen, das Brauchtum und die Ehre der Zunft verstößt, verhängen.


Termine

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